Die Förderung von Investitionen durch die Europäische Union (EU) ist eine ideale Möglichkeit für kleine und mittelständische Unternehmen, sich zusätzliche Geldquellen für Investitionen zu sichern.
Eine spezielle Form der Fördermittel hat die Europäische Kommission entwickelt, um nicht nur große Konzerne an Entwicklungen partizipieren zu lassen.
Für kleine und mittelständische Unternehmen (man beachte die EU Definition) gibt es eine Vielzahl von Programmen, die sich in folgende Hauptkategorien gliedern lassen:
1. Programme zur Unterstützung der Zusammenarbeit von Unternehmen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft
2. Programme zur Unterstützung der Zusammenarbeit mit mittel- und osteuropäischen Unternehmen
3. Programme zur Unterstützung von Forschung und Entwicklung von Unternehmen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft.
In der Praxis sind diese Programme den KMU in den seltensten Fällen bekannt, da sie nur sehr wenig popularisiert wurden und werden. Die Inanspruchnahme der Programme weist eine Vielzahl von Besonderheiten auf, die in der gebotenen Kürze dargestellt werden.
• Die Anträge für die Programme sind in einer EU Sprache zu verfassen (in der Regel Englisch).
• Erfahrungsgemäß ist die Einbeziehung von spezialisierten Consultants zwingend notwendig, um das umfangreiche Antragswerk zu bearbeiten. Diese verfügen meistens über eine CCR Nummer der EU und haben eine Vielzahl von Unternehmen bei der Antragstellung sowie bei der Umsetzung und Abrechnung begleitet (Anforderung von Referenzen).
• Der Mittelständler sollte verlangen, dass der Berater den gesamten Prozess begleitet und der Unternehmer sich weiter um sein Kerngeschäft kümmern kann. Die Berater halten dann den direkten Kontakt zum financial intermediare (eine für das Programm bei der EU zugelassene Bank) und realisieren auch notwendige koordinative Aufgaben.
• Die Unternehmen sollten in der Regel über einen ausreichenden finanziellen Background verfügen, da die Mittel der EU meistens nach Abrechnung (die auch belegmäßig nachgewiesen werden muss) fließen.
• Die Antragsteller müssen unbedingt genau definieren für was und in welchem Umfang die Förderung beansprucht wird, da die Antragstellung eine komplette Kalkulation des Mitteleinsatzes beinhaltet.
• Die Förderung erfolgt in der Regel als zinsloses Darlehen, das nach Abrechnung und Akzeptanz durch die EU in einen Zuschuss umgewandelt wird.
• Eine Kombination der EU Förderung mit Fördermitteln des Bundes bzw. des Landes kann, in Abhängigkeit vom konkreten Projekt, gesichert werden - wird bei der Finanzierung von Investitionsvorhaben sogar vorgeschlagen (z. B. KfW Mittelstandskredit - Ausland).
• Über einen Zeitraum von 5 Jahren verfolgt die EU die in der Umsetzung befindlichen Projekte, was aber zu keinem erheblichen Mehraufwand für die partizipierenden Unternehmen führt.
Unternehmen, die bisher die unterschiedlichsten Programme genutzt haben, wurden zum großen Teil vor allem in der Vorbereitungsphase finanziell spürbar entlastet und konnten die Ausweitung ihres Kerngeschäftes schneller und effizienter gestalten.
Welche Investitonen oder Aktivitäten könnten aus Ihrer Sicht für eine Förderung in Frage kommen? Legen Sie sich eine Liste an.
Welche Projekte wollten Sie schon immer einmal angehen, es fehlten nur die Zeit oder die finanziellen Mittel.
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