Greenpeace siegt gegen Esso im Streit um die Domain "stoppesso.de"
04.03.2003
Das LG Hamburg hat eine Klage des Esso-Konzerns gegen Greenpeace u.a. wegen Nutzung der Domain "stoppesso.de" abgewiesen. Esso sah hierin eine Verletzung seiner Markenrechte.
Greenpeace nutzt diese Domain, um seine kritische Position gegenüber Esso inhaltlich zu vertreten. Zudem wird auf der Internetseite das bekannte Esso-Logo optisch verfremdet: Das ovale, blau umrandete Original-Logo Essos erscheint auf der Eingangsseite in einer öltriefenden Version, die die zwei Esso-"s" durch Dollarzeichen ersetzt. Esso hat sich in seiner Klage vor dem LG Hamburg auf eine unzulässige kennzeichenmäßige Verwendung seiner Marke und seiner Unternehmenskennzeichnung berufen.
Nach Auffassung des LG Hamburg verwende Greenpeace Marke und Unternehmenskennzeichnung nicht zur Kennzeichnung eines eigenen Geschäftsbetriebes oder bestimmter Waren und Dienstleistungen. Auch dem flüchtigen Betrachter falle auf, dass es sich bei der strittigen "stoppesso.de"-Domain um eine Plattform für Unternehmenskritik handeln soll, so das Gericht. Der Betrachter erkenne sofort, dass der Domain eine Beschreibung der Inhalte und Informationen, die unter dieser Domain angeboten werden, enthielte. Das Gericht berief sich weiterhin auf den verfassungsrechtlich gegebenen Anspruch von Greenpeace, sich kritisch mit Esso auseinanderzusetzen. Auch wenn eine höhere Aufmerksamkeit dadurch erreicht werde, dass die Marke Esso zum Bestandteil der Domainbezeichnung gemacht würde, müsse sich Esso wie alle in der Öffentlichkeit agierenden Personen oder Unternehmen eine kritische Auseinandersetzung gefallen lassen, die auch Marke und Unternehmensnamen einbinde. Der Fall einer unzulässigen Ausbeutung des guten Rufs liege damit nicht vor, so das Landgericht.
Wolfgang Riegger
Rechtsanwalt, Ludwigsburg
Medienrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Gesellschaftsrecht
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